Ombudsstelle

Neutrale Fachleute vermitteln bei Problemen zwischen Bauherrschaft und Anbieter. Hierzu können Probleme bei der Planung, der Installation, der Wartung und dem Vertrieb von Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen zählen. Aufgaben der Ombudsstelle sind die Qualitätssicherung von Solaranlagen sowie der Erhalt der hohen Qualität des Labels «Die Solarprofis». Die Ombudsstelle erstellt keine Gutachten, spricht aber in einem Abschlussbericht Empfehlungen aus. 

Sofern ein Gutachten erforderlich ist, empfiehlt die Ombudsstelle die PV-Gutachter:innen Swissolar, ein durch Swissolar geprüftes Netzwerk mit Gutachtern und Gutachterinnen, die über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem Fachgebiet verfügen. Erkenntnisse aus Ombudsfällen fliessen in die Weiterbildung ein. 

Die Betreuung von Ombudsfällen erfolgt durch Ombudsleute, die aus einem Expertenkreis von Swissolar ausgewählt sind. Eine juristische Unterstützung steht den Experten zur Verfügung. Ombudsleute sind Solar-Experten, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur dauerhaft hohen Qualität des Labels «Die Solarprofis» leisten.  

Bei Swissolar-Ombudsfällen wird nicht nur bei Problemen zwischen Endkunden und Mitgliedern/Solarprofis, sondern auch bei Problemen unter Mitgliedern/Solarprofis vermittelt. Die Ombudsstelle kann angerufen werden, solange kein Betreibungs- oder gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist.  

Kostenlose Fälle

Swissolar übernimmt die Kosten von Fällen unter folgenden Bedingungen:  

  • Das direkt involvierte Fachunternehmen ist Swissolar-Mitglied oder zählt zu den «Solarprofis» in den Kategorien Installateur oder Planer. Mögliche Konstellationen sind: 
    1. Bauherrschaft und Installationsunternehmen 
    2. Bauherrschaft und Planende 
    3. Installationsunternehmen und Planende 
    4. Installationsunternehmen und Herstellende/Lieferanten/Händler 
    5. Planende und Herstellende/Lieferanten/Händler 
  • Es besteht ein abgeschlossener Werkvertrag (mündlich, schriftlich oder in Form einer Auftragsbestätigung) zwischen den beiden Parteien. 
  • Das Problem ist innerhalb der Garantiefrist aufgetreten, und die Mängelrüge ist innerhalb dieser Frist erfolgt. 

Volle Kostenübernahme bis 20 Stunden Aufwand, wenn der Solarprofi Installateur oder Planer ist. Ab 20 Stunden Aufwand werden 170 CHF pro Stunde exkl. MWST berechnet. Die Kostenbeteiligung ab 20 Stunden muss vor Aufnahme des Verfahrens kommuniziert und vom Anfrager bestätigt werden. 

 

Kostenpflichtige Fälle

Fälle, in denen Swissolar-Mitglieder/Solarprofis wie Hersteller/Lieferant/Händler indirekt involviert sind, werden gemäss eines zuvor vereinbarten Kostendachs zu 50 % (maximal 10 Stunden Aufwand) an die ratsuchende Partei verrechnet, ausser das Swissolar-Mitglied übernimmt die Kosten. Alle übrigen Fälle werden individuell beurteilt und sind kostenpflichtig. Vor Beginn der Arbeiten wird eine Fallpauschale oder eine Entschädigung nach Aufwand mit Kostendach vereinbart.  

Ab 10 Stunden Aufwand werden 170 CHF pro Stunde exkl. MWST verrechnet. Eine Kostenbeteiligung muss vor Aufnahme des Verfahrens kommuniziert und vom Anfragenden bestätigt werden. 

 

Ablauf Ombudsfälle

Swissolar bietet für die 3 Sprachregionen die Möglichkeit, telefonisch eine kurze kostenlose Beurteilung und Einschätzung der Ombudsfälle vornehmen zu lassen: 

  • Deutschschweiz: +41 44 250 88 33
  • Französischsprachige Schweiz: +41 24 566 52 24  
  • Italienischsprachige Schweiz: +41 91 796 36 10  

Der Antrag für Unterstützung durch die Ombudsstelle muss direkt an ombudsstelle@swissolar.ch gestellt werden. Er wird von den Ombudsstellen-Verantwortlichen analysiert und beantwortet.  

Die Parteien schliessen zu Beginn eine Vereinbarung ab, in der sie sich verpflichten, der Ombudsperson die verlangten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Gegenseite anzuhören und sich grundsätzlich bis zum Schluss am Verfahren zu beteiligen. Sie erklären auch, dass sie noch kein Betreibungs- oder gerichtliches Verfahren eingeleitet haben und das während des Ombudsverfahrens auch nicht tun werden bzw. dass sie die Ombudsperson unverzüglich darüber in Kenntnis setzen würden, wenn sie sich an ein Gericht (bzw. an eine gerichtliche Schlichtungsbehörde) wenden würden. In diesem Fall würde das Ombudsverfahren als gescheitert abgebrochen und abgeschlossen.  

 

Hinweise vor der Anmeldung

  • Wer ist Ihr Vertragspartner? Der Installateur, der Planer oder der Hersteller/Händler/Lieferant? 
  • Haben Sie Ihren Vertragspartner schriftlich über die Mängel informiert? 
  • In der Regel gilt: 2 Jahre Garantie respektive 5 Jahre Garantie für versteckte Mängel (OR Art. 371). Herstellergarantien können davon abweichen. 
 
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PV-Gutachter:innen-Verzeichnis

Brauchen Sie eine Beratung oder ein Fachgutachten zu Photovoltaikanlagen? Im Verzeichnis der PV-Gutachter:innen von Swissolar finden Sie geprüfte Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung, Kenntnis in verschiedenen Fachgebieten sowie der in der Schweiz geltenden Vorschriften.

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