Normen und Vorschriften

Die Anwendung und Einhaltung relevanter Normen vor allem in den Bereichen Bau und Elektrotechnik ist Voraussetzung für die Planung und Installation qualitativ hochwertiger und langfristig sicherer Photovoltaikanlagen.

Durch kontinuierliche Mitarbeit in nationalen und internationalen Normengremien, Zusammenarbeit mit Fachorganisationen (Electrosuisse, VKF, VSE, ESTI etc.) sowie durch Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder stellt Swissolar dauerhaft die Qualitätssicherung in der Photovoltaik sicher. Einen ausführlichen Überblick über die relevanten Normen finden Sie im Merkblatt Nr. 6 «Sammlung von anwendbaren Vorschriften» (für Mitglieder kostenlos in mySwissolar erhältlich / für Nichtmitglieder erhältlich im Shop).

Anforderungen an den Überspannungsschutz bei PV-Anlagen

Seit 2016 ist die europäische Installationsnorm für PV-Anlagen (SN HD 60364-7-712:2016) auch in der Schweiz gültig. Die wesentlichen Inhalte sind in der NIN 2020 enthalten.  

Das HD 60364-7-712:2016 enthält klare Bestimmungen zum Überspannungsschutz bei PV-Anlagen. Erfreulich ist, dass die Anforderungen an den Überspannungsschutz reduziert und vereinfacht wurden. Dies gilt aber nur für Gebäude, die keinen Blitzschutz haben und auch keinen benötigen. Für Gebäude mit Blitzschutz oder Blitzschutzpflicht ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Details zur Anwendung werden im Swissolar-Kurs «Blitz- und Überspannungsschutz bei PV-Anlagen» erläutert und beschrieben. Auch in den anderen PV-Kursen werden diese Änderungen kurz behandelt.

Normen, Vorschriften, Reglemente: Für die Schweiz relevante Bestimmungen

Bei der Photovoltaik sind Qualität und Sicherheit von hoher Relevanz. Solarmodule und PV-Anlagen produzieren Gleichstrom, der für Personen gefährlich sein kann, und es besteht bei Komponentenüberlastungen oder Lichtbögen Brandgefahr. Zudem erfordern die Zweckbestimmung und die ökonomischen Vorgaben den sicheren und zuverlässigen Betrieb über eine lange Zeit. Die für Photovoltaikanlagen relevanten Normen können in einer ersten groben Unterteilung in solche für den baulichen und solche für den elektrischen Bereich gruppiert werden. Da in der Schweiz der überwiegende Anteil der Solaranlagen auf oder an Gebäuden montiert wird, gelten viele Vorschriften und Anforderungen aus der Baubranche sinngemäss.

Normen für Komponenten von Solaranlagen

Die wichtigsten für Solarmodule allgemein gültigen Normen sind die folgenden zwei IEC- und EN-Normen, sie behandeln mechanische wie auch elektrische Anforderungen:

  • IEC 61215, Terrestrische Photovoltaik-(PV-)Module, Bauarteignung und Bauartzulassung
  • IEC 61730, Photovoltaik(PV)-Module – Sicherheitsqualifikation
    • Teil 1: Anforderungen an den Aufbau
    • Teil 2: Anforderungen an die Prüfung

2016 wurde die bisherige IC-Norm 61646 für Dünnfilmmodule in revidierter Fassung in die 61215-Serie integriert. Weitere Normen für Wechselrichter, Kabel, Stecker und andere Komponenten sind im Merkblatt von Swissolar zu den Normen zusammengestellt. Dieses ist im Shop erhältlich. Anwender von Solarmodulen müssen diese Normen nicht im Detail kennen. Wichtig zu beachten ist hingegen, dass die gewählten Produkte die entsprechenden Normen erfüllen.

Kompatibilität DC-Stecker

Von grosser Bedeutung ist die Kompatibilität der eingesetzten DC-Stecker. Bei Steckerverbindungen unterschiedlicher Hersteller besteht ein grosses Brandgefahrenpotenzial. Die in Datenblättern erwähnte Steckerkompatibilität ist nicht ausreichend. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Steckerpaare vom gleichen Hersteller verwendet werden!

Normen für die baulichen Anforderungen

Die meisten Vorgaben rund um das Bauwesen stammen vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Für die Sicherheit und die Zuverlässigkeit sind die Anforderungen bezüglich Schnee- und Windlasten relevant. Diese sind in der Norm SIA 261: «Einwirkungen auf Tragwerke» festgelegt. Darin ist unter anderem auch die mechanische Dimensionierung von Tragkonstruktionen für CH-spezifische Wind- und Schneelasten enthalten, ebenso wie die Auswirkungen von Mehr- oder Minderlasten durch eine Photovoltaikanlage auf die Gebäudestatik (www.webnorm.ch). 

Normen für die elektrischen Anforderungen

Weil PV-Anlagen elektrischen Strom produzieren, müssen die Anforderungen an die Elektrogeräte und Installationen beachtet werden. Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gehören sogenannte Eigenversorgunganlagen mit oder ohne Verbindung zu einem Niederspannungsnetz zu den elektrischen Installationen. Damit gelten die entsprechenden Regeln des Elektrohandwerks. Für Elektroinstallationsarbeiten an einer PV-Anlage braucht es demnach eine allgemeine (Art. 7, 9 NIV) oder eine eingeschränkte Installationsbewilligung (Art. 14 NIV) des ESTI. Keine Installationsbewilligung ist für das Montieren der Unterkonstruktion und der Solarmodule notwendig. Für das Zusammenstecken von PV-Modulen (Solarmodule) mit fertig konfektionierten, steckbaren Strangkabeln (Verbindung zwischen PV-Modulen) ist ebenfalls keine Installationsbewilligung notwendig. Somit darf der Fassadenbauer, ohne zwingend notwendige Elektro-Zusatzausbildung, Solarmodule verlegen. Es braucht dazu aber berührungsgeschützte Stecker an den Modulanschlusskabeln. Die betreffenden Personen müssen zudem gut instruiert sein.

NIV 14 - Die Grafik zeigt schematisch, wer für welche Elektro-Installationsarbeiten zugelassen ist.  | © Swissolar / Römer

Für die elektrischen Installationen ist die NIN 2020 (Niederspannungs-Installationsnorm) massgebend, daraus insbesondere der Teil 7.12, Photovoltaik-Stromversorgungssysteme. Der Elektroinstallateur kennt die NIN gut. Es ergibt deshalb Sinn, wenn die im Bauprozess involvierten Firmen und Personen aus dem Bereich Gebäudehülle und Elektroinstallationen hier zusammenarbeiten. Die NIN regelt den gesamten Bereich der elektrischen Hausinstallation einschliesslich Anforderungen an das Installationsmaterial und die Installationsarbeit. Dazu gehört auch der Potenzialausgleich, der die metallischen Montagestrukturen der PV-Fassade einschliesst. Ergänzend zur üblichen Bauwerksabnahme und Installationskontrolle gibt es für die Solaranlage zusätzliche Anforderungen an die Systemdokumentation und die Inbetriebnahmeprüfung. Dies ist in der EN 62446:2009 geregelt (Netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme – Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen). 

Erstprüfung, Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle

Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.
(NIV Art. 24 Abs. 1). 

Der Installateur, der die Anlage in Betrieb nimmt, ist für die erste Kontrolle verantwortlich. Vor der Übergabe der elektrischen Anlage an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durch eine fachkundige Person (NIV Art. 8) oder eine kontrollberechtigte Person durchgeführt werden (NIV Art. 27 Abs. 1). Die Personen, die die Schlusskontrolle durchführen, haben die Ergebnisse dieser Kontrolle in einem Sicherheitsnachweis (NIV Art. 37) festzuhalten. 

Der Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung (NIV Art. 14) stellt keinen Sicherheitsnachweis aus, sondern übergibt dem Eigentümer das Protokoll der Erstprüfung oder das Protokoll der Kontrolle der ausgeführten Arbeiten. Wurde die Anlage vom Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung nach NIV Art. 14 errichtet, so ist die entsprechende Abnahmekontolle zwingend durch eine akkreditierte Inspektionsstelle durchzuführen (NIV Art. 32 Abs. 2).

Normen für den Brandschutz

Planung und Bau von PV-Anlagen erfordern Kenntnisse von Anforderungen an den Brandschutz. Dies vor allem in Bezug auf die Bildung von Brandabschnitten, Anforderungen an Fluchtwege und Standorte von elektrischen Geräten (z. B. Wechselrichtern), Zugänglichkeiten und weiteren Bestimmungen. Dazu haben die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) das Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» und Swissolar das zugehörige Stand-der-Technik-Papier (STP) publiziert.

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