Eckdaten der Ausbildungen

  • Dauer der Lehre: Solarinstallateur EFZ dauert 3 Jahre, Solarmonteur:in EBA dauert 2 Jahre 
  • 45 Tage Berufsschule (pro Lehrjahr), Durchführung blockweise 
  • Berufsmaturität: BM1 und BM2 möglich 
  • Standorte Berufsschule: Bildungszentrum Polybau Uzwil SG, Grenchen SO, Les Paccots FR, Technische Fachschule Bern (nur 1. und 2. Lehrjahr)
  • Standorte überbetriebliche Kurse: Bildungszentrum Polybau Uzwil SG, Les Paccots FR
Solarlehre Start Swissolar | © Swissolar / Valeriano Di Domenico

NIV 14

Geplant ist, dass Personen mit EFZ Solarinstallateur:in zur NIV-14-Prüfung zugelassen sind. Ein Entscheid des ESTI wird 2024 erwartet.  

Kosten

Kosten für den Betrieb: 

  • Lehrlingslohn plus Lohnnebenkosten, Empfehlung: 1. Lehrjahr CHF 900, 2. Lehrjahr CHF 1100. 3. Lehrjahr CHF 1300 
  • Überbetriebliche Kurse: ca. CHF 200 pro Tag, total ca. CHF 9000 über 3 Lehrjahre 
  • Übernachtungskosten bei Blockunterricht in Uzwil bzw. Les Paccots: CHF 48 pro Nacht im Doppelzimmer des Schulhotels; Kostenübernahme im Lehrvertrag zu regeln 
  • Qualifikationsverfahren: Raum und Material, ca. CHF 1500 pro Lernende:r 

Der Kanton bezahlt: 

  • Berufsfachschule zu 100 Prozent 
  • Überbetriebliche Kurse: 20 Prozent 
  • Qualifikationsverfahren: alle Personalkosten  

Häufig gestellte Fragen

  • Wie viele Tage besuchen Lernende die Berufsschule?

    Im Durchschnitt 1 Tag Berufsschule pro Woche. Da wir in der Deutschschweiz zwei zentrale Schulstandorte in Uzwil und in Grenchen haben, findet die Berufsschule blockweise statt: 4-mal 2 Wochen pro Jahr.

  • Werden die Lernenden der Solarlehren in der Berufsschule allein ausgebildet oder gemeinsam mit Lernenden von anderen Berufen?

    Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt im ersten Lehrjahr gemeinsam mit Dachdecker:innen, Abdichter:innen, Fassadenbauer:innen, Gerüstbauer:innen und Fachmann/Fachfrau Sonnenschutz und Storentechnik.

  • Müssen wir als interessierter Lehrbetrieb zuerst das Berufsbildungsamt kontaktieren, um zu melden, dass wir Lernende ausbilden möchten, oder warten, bis wir eine:n Kandidat:in haben?

    Ab dem 1. Oktober 2023 können Lehrbetriebe beim jeweiligen kantonalen Berufsbildungsamt eine Bewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Bildungsbewilligung) beantragen. Das können und sollten Sie bereits tun, bevor Sie zukünftige Lernende gefunden haben.

  • Wir haben mehrere Standorte. Benötigen wir für jeden eine Bildungsbewilligung?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen Sie in jedem Kanton eine Bildungsbewilligung beantragen.

  • Wir haben mehrere Standorte. Müssen wir an allen Standorten je eine:n Berufsbildner:in beschäftigen?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen Sie an beiden Standorten eine:n Berufsbildner:in beschäftigen. Im selben Kanton kann unter Umständen ein:e Berufsbildner:in für die Ausbildung an mehreren Standorten zuständig sein. Dies ist im Einzelfall mit dem kantonalen Berufsbildungsamt zu klären.

  • Welchen Lohn erhalten Lernende in der dreijährigen EFZ-Lehre?

    Lohnempfehlung:

    1. Lehrjahr CHF 900 brutto/Monat

    2. Lehrjahr CHF 1100 brutto/Monat

    3. Lehrjahr CHF 1300 brutto/Monat

  • Welcher Lohn wird für Lernende in der zweijährigen EBA-Lehre empfohlen?

    Die Lohnempfehlung für EBA-Lernende ist dieselbe wie für EFZ-Lernende:

    1. Lehrjahr CHF 900 brutto/Monat

    2. Lehrjahr CHF 1100 brutto/Monat

     

  • Kann die Lehre auch in weniger als drei Jahren absolviert werden?

    Verkürzte Ausbildung

    Über die Dauer der Verkürzung entscheidet die zuständige kantonale Behörde.

    Der Einstieg ins dritte Lehrjahr ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

    1. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem der folgenden Berufe

    • Abdichterin/Abdichter
    • Dachdeckerin/Dachdecker
    • Fassadenbauerin/Fassadenbauer
    • Spenglerin/Spengler
    • Zimmerin/Zimmermann

    2. mindestens 120 Tage Praxiserfahrung in der Solarinstallation vor Beginn der Lehrzeit

    3. Bereich ABU ist abgeschlossen


    Der Einstieg ins zweite Lehrjahr ist grundsätzlich möglich für Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, mit EBA Solarmonteur:in oder mit gymnasialer Maturität.

    Wir empfehlen

    1.    mindestens 60 Tage Praxiserfahrung in der Solarinstallation vor Beginn der Lehrzeit.

    2.    Erwerb folgender Qualifikationen vor oder zu Beginn der Lehrzeit Kollektivschutz

    • PSAgA
    • Anschlagen von Lasten
    • gefährliche Maschinen
    • Hubarbeitsbühne

    Diese können unter anderem beim Bildungszentrum Polybau erworben werden.

  • Welchen Lohn erhalten Lernende in der verkürzten Lehre?

    Mindestlohn gemäss GAV abzüglich 20 % für Abwesenheit Berufsschule und üKs (circa 10 Wochen im Jahr).

    Zudem ein Abzug von zirka 30 % für die reduzierte Arbeitsleistung. Hier ist zu berücksichtigen, wie gut die/der Lernende im neuen Beruf eingesetzt werden kann. Hat sie/er bereits einschlägige Erfahrung und kann gut eingesetzt werden? Kann sie/er selbstständig Arbeiten ausführen? Je nachdem ist eine Reduktion von 10 bis 50 % angemessen.  

  • Kann ich auch in Liechtenstein Lernende in den Solarberufen ausbilden?

    Ja, für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

 
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