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Durchblick im Steuerdschungel
Die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen haben vielfältige steuerliche Aspekte. Es gelten unterschiedliche Regeln je nach Kanton sowie bei der Bundessteuer. Immerhin ist einheitlich, dass Privatpersonen in allen Kantonen die Investition in die Solaranlage auf bestehenden Bauten als Liegenschaftsunterhalt in der Steuererklärung abziehen können – gleich wie andere energetische Sanierungsmassnahmen. Diese Investitionen können auf maximal drei Steuerjahre verteilt werden.
Diese und weitere Steuerarten, auch für Anlagen im Geschäftsvermögen, werden im Merkblatt «Kantonale und eidgenössische Steuerpraxis» von Swissolar beschrieben. Auch exemplarische Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind dort zu finden.
In der Fachwissensdatenbank von Swissolar finden Sie aktuelle Merkblätter,
Leitfäden und andere hilfreiche Informationen zu den Themen Technik,
Wirtschaftlichkeit, Batteriespeicher, Elektromobilität, Recycling und vielen weiteren.
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