Förderung Photovoltaik

Photovoltaik wird in der Schweiz auf Bundesebene durch Pronovo gefördert. Zusätzlich gibt es Förderprogramme einzelner Kantone, Gemeinden und Energieversorger.
Photovoltaikanlagen aller Grössen werden in der ganzen Schweiz durch die Einmalvergütung (EIV) gefördert. Diese deckt höchstens 30 % der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen ab. Konkret werden ein Grundbeitrag und ein Leistungsbeitrag pro installiertem kW vergütet. Die Höhe der Vergütung ist dem Anhang 2.1 der Energieförderungsverordnung zu entnehmen. Je nach Grösse der Anlage muss für den Erhalt der Förderung unterschiedlich vorgegangen werden:

  • Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV), weniger als 100 Kilowatt. Die Förderung kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt werden. Auch grössere Anlagen können die KLEIV beanspruchen, wobei die installierte Leistung über 99,9 kW nicht gefördert wird. Die Wartezeit bis zur Auszahlung liegt bei unter einem Jahr (siehe Pronovo).

  • Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) ab 100 Kilowatt: Die Anlage muss nicht vor dem Vorliegen einer Förderzusage erstellt werden. Anmeldungen für die Förderung: Pronovo. Die Wartezeit bis zum Vorliegen einer Zusicherung liegt bei unter einem Jahr (siehe Pronovo).

  • Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV): Bis 150 Kilowatt mit festgelegtem Beitrag, darüber Vergabe mittels Auktionen.
     
  • Zusätzliche Boni für Anlagen mit einer Neigung von über 75° oder einem Standort über 1500 m.ü.M. sowie erhöhte Förderung für gebäudeintegrierte Anlagen.

Für neue Photovoltaik-Projekte ist das Einspeisevergütungssystem (EVS, ehemals KEV) nicht mehr verfügbar. In den Jahren 2018 bis 2020 wurden jene Projekte in das EVS aufgenommen, die vor dem 30.6.2012 für die KEV angemeldet wurden.

Übersicht Einmalvergütung ab 2023

Schema Förderung Photovoltaik | © BFE

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