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Blitzschutz
Ein Gebäude wird durch eine Solaranlage nicht grundsätzlich blitzschutzpflichtig. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die Anlage fachgerecht angeschlossen oder im Schutzbereich montiert werden.
Ausser bei Installationen nach Schutzklasse 2 und von Wechselrichtern mit Potenzialtrennung ist der Potenzialausgleich vom Solarmodulfeld bis zum Hauptverteiltableau immer notwendig. Den Blitzschutz von Gebäuden regeln die Leitsätze SNR 464022:2015 (Blitzschutzsysteme). Die ergänzenden Erläuterungen zu den Leitsätzen können hier bezogen werden. Weiter müssen lokale Vorgaben von Gebäudeversicherungen beachtet werden: Zum Beispiel ist in einigen Kantonen den zuständigen Stellen ein Schutzkonzept vorzulegen.
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