Brandschutz an hinterlüfteten PV-Fassaden: Verlängerung Übergangsdokument und Neuerungen aus dem Stromgesetz

11.12.2024

Den grössten Anteil des geplanten Schweizer Stromausbaus in den nächsten Jahren wird die Photovoltaik liefern. Deshalb bringt das im Juni 2024 angenommene Stromgesetz diverse Verbesserungen mit, auch für Fassadenanlagen, welche mit ca. 18 TWh/a nicht nur ein enormes Potenzial bieten, sondern auch zu Randzeiten und im Winter mehr produzieren als Dachanlagen bieten.

Wohnüberbauung Heuwinkel in Allschwil | © Swissolar / Céline Kuster

Gemäss dem revidierten Raumplanungsgesetz (Art. 18a RPG) werden zukünftig genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden bewilligungsfrei, beziehungsweise im Meldeverfahren gehandhabt. Was dabei als genügend angepasst gilt, wird in der Raumplanungsverordnung Art. 32a voraussichtlich ab Mitte 2025 geregelt. Dies bedeutet, dass neu bei genügend angepassten PV-Fassaden eine Meldung innerhalb der Meldefrist (in der Regel 30 Tage) genügt und kein Baubewilligungsverfahren mehr durchgeführt werden muss. Wird für die Fassade aus anderen Gründen ohnehin eine Baubewilligung gemacht, ist die PV-Fassade davon nicht ausgeschlossen. Mehr zum Meldeverfahren finden Sie im Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen

Bewilligungsfrei bedeutet nicht auflagefrei  

Es müssen jedoch weiterhin sämtliche geltenden Vorschriften und Normen bei der Planung und Umsetzung eingehalten werden. Dies ist insbesondere für die Thematik Brandschutz weiterhin eine grosse Herausforderung, da es derzeit noch kein Stand-der-Technik-Papier (STP) zu PV-Fassaden gibt. 

Wie bereits heute PV-Fassaden realisiert werden dürfen, zeigt das Übergangsdokument für Planung und Brandschutznachweis von Swissolar, das im Herbst 2023 veröffentlicht wurde und als vorübergehende Lösung bis zur Publikation eines von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannten STP fungiert. Ein mögliches Nachweisverfahren im Brandschutz kann aufwändig sein und ist üblicherweise nicht innert der Meldefrist von 30 Tagen realisierbar, weshalb sich PV-Fassadenplaner und Bauherrschaften trotz des neuen Meldeverfahrens bereits frühzeitig mit den Anforderungen zum Brandschutz befassen müssen.  

Verlängerung des Übergangsdokuments bis Ende 2026 

Ursprünglich war von Swissolar geplant, bis Ende 2024 ein STP zu erarbeiten. In der Zwischenzeit hat sich jedoch gezeigt, dass im Bereich des Brandverhaltens von PV-Modulen als Fassadenbekleidung weiterer Forschungsbedarf besteht – sowohl hinsichtlich der Materialtechnik als auch im Prozess der Nachweisführung – bevor mit Grossbrandversuchen unter Laborbedingungen gestartet werden kann.  

Die Grundlagen für Brandprüfungen, welche zu allgemeingültigen Aussagen führen, sind für mittlere Gebäude definiert. Für Versuche im Hochhaus müssen diese aber teilweise erst noch erarbeitet werden. Bei den Baustoffklassifizierungen konnten viele offene Punkte geklärt werden. Eine Produktklassifizierung von PV-Modulen nach DIN EN 13501-1 wird heute aber von den wenigsten Herstellern gemacht, denn für die Anwendung auf dem Dach existieren andere Kriterien für den Brandschutz als für die Fassade. Erschwerend kommt dazu, dass die Prüfbestimmungen bei PV-Modulen für die Erstellung der Prüfmuster aufwendig sind.  

Die VKF hat im Juli 2024 Anerkennungsgrundsätze für PV-Module definiert, um das Brandverhalten der Module als Baustoff nach EN 13501-1 nachzuweisen. Diese Grundsätze ermöglichen einen Eintrag ins VKF-Brandschutzregister bsronline.ch. Interessierte Personen, insbesondere Hersteller von PV-Modulen, die eine Produktklassifizierung nach EN 13501-1 planen, können bei der Geschäftsstelle des VKF die entsprechenden Unterlagen anfordern.  

Um auch nach Ablauf der Frist des Übergangsdokuments die Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde die Gültigkeit vom VKF in Zusammenarbeit mit Swissolar auf Ende 2026 verlängert. Dies ist die angenommene Dauer, um für Gebäude bis 30 Meter Höhe die benötigten Prüfungen zu definieren, Grossbrandversuche durchzuführen und aus den Erkenntnissen ein VKF-anerkanntes STP zu erstellen. Für Hochhäuser ist eine verlässliche Einschätzung des Zeithorizonts bis zu einem STP derzeit schwierig. PV-Fassaden bleiben jedoch für alle Gebäudekategorien via Übergangsdokument und objektspezifischem Nachweis weiterhin bewilligungsfähig. Für Dachanlagen gilt weiterhin das bereits bestehende Stand-der-Technik-Papier Solaranlagen

Diesen Beitrag teilen

Warenkorb