Neu ab Januar 2023: Die hohe Einmalvergütung (HEIV)

29.12.2022

Ab Januar 2023 wird zusätzlich zu den beiden bestehenden Fördermodellen, der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) und der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV), die hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (HEIV) eingeführt.

Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:

  • Die Anlagen müssen eine Leistung von mindestens 2 kW und weniger als 150 kW aufweisen
  • Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
  • Die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
  • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen 

Im Jahr 2023 ist für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken pro installierter kW Leistung vorgesehen. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich vergütet.

Wurde für die Erstellung einer neuen Photovoltaikanlage oder für die erhebliche Erweiterung einer Anlage eine hohe Einmalvergütung gewährt, kann frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme dieser Anlage, für eine weitere Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch auf demselben Grundstück eine hohe Einmalvergütung beantragt werden.

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