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EFK-Prüfbericht: Die Schweizer Förderung von Solarstrom ist effektiv
31.08.2023
In den letzten Tagen hat der Prüfbericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) medial Wellen geschlagen. In seiner Wirkungsprüfung der Subventionen an grosse Photovoltaikanlagen kommt die EFK zum Schluss, dass grossflächige Photovoltaik-Anlagen künftig stärker subventioniert werden sollen und kleinere Anlagen mit Eigenverbrauch weniger. In der medialen Berichterstattung entstand mehrmals fälschlicherweise der Eindruck, kleine Solaranlagen seien übersubventioniert. Das ist keineswegs der Fall.
Die Solarförderung in der Schweiz funktioniert grundsätzlich sehr gut. Der Zubau wurde innerhalb von 5 Jahren verfünffacht. Kleinere Anlagen auf Wohngebäuden liefern heute rund die Hälfte des Solarstroms in der Schweiz. Gleichzeitig liegt ein grosser Teil des noch brachliegenden Potenzials ebenfalls genau bei diesen Anlagetypen, die zudem nahe beim steigenden Verbrauch (z.B. E-Mobilität, Wärmepumpen) liegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle betont denn auch, dass der Nutzen der Investitionsbeiträge auch bei kleineren Anlagen unbestritten ist. Der aktuelle Förderbeitrag für eine 10 kW-PV-Anlage (typische Grösse für ein Einfamilienhaus, ca. 50 m2) liegt bei rund 12 % der Investitionskosten; es handelt sich somit um eine höchst effiziente Förderung, bei der nicht der finanzielle Nutzen, sondern der psychologische Anreiz im Vordergrund steht. Ein Verzicht auf die Förderung dieses Anlagensegments hätte mit Sicherheit schwerwiegende Folgen für den Photovoltaikmarkt.
Swissolar geht mit der EFK einig, dass einige Stellschrauben in der Vergütung regelmässig optimiert werden müssen. Das war allerdings bereits in der Vergangenheit der Fall. Weitere tiefgreifende Änderungen werden zudem voraussichtlich noch diesen Herbst vom Parlament im Rahmen des sogenannten Mantelerlasses verabschiedet.
Auch Swissolar setzt sich dafür ein, dass die Bundesgelder effizient eingesetzt werden, dass damit möglichst viele Anlagen gebaut werden und dass möglichst keine Mitnahmeeffekte entstehen – was aufgrund der zeitlich und geographisch stark schwankenden Abnahmevergütung bisher anspruchsvoll ist. Im Mantelerlass sind unter anderem eine schweizweit einheitliche Abnahmevergütung, die Befreiung von Netzgebühren für Speicher und die Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften vorgesehen. Es ist zudem wichtig zu betonen, dass die Einmalvergütung schon in den vergangenen Jahren laufend den Marktentwicklungen angepasst wurden und so Mitnahmeeffekte minimiert wurden. Bei den alpinen Solaranlagen müssen wir jetzt Erfahrungen sammeln und schnellstmöglich eine Anschlussregelung finden, um auch künftig grosse Solaranlagen da bauen zu können, wo sie Sinn machen. Auch hier deckt sich die Haltung von Swissolar weitgehend mit jener der EFK.
Die Schweiz hat als erstes Land einen Jahreszubau (2022) von über 1000 Megawatt ausschliesslich auf Gebäuden erreicht. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz auf Platz 9, was die installierte Leistung pro Kopf angeht. Für Anlagen ohne Eigenverbrauch gibt es seit 2023 eine erhöhte Förderung – das betrifft unter anderem genau das Segment der grossen Anlagen, wo die EFK Handlungsbedarf ortet. Photovoltaik liefert in der Schweiz mittlerweile gegen 8 % des Strombedarfs, Tendenz stark steigend. Das im internationalen Vergleich späte und angesichts der Klimabedrohung dringende Wachstum hat erst mit der Energiestrategie 2050 und der Einführung der Einmalvergütung eingesetzt. Grundlegend ändern will dies niemand, auch wenn dies einige Schlagzeilen in den letzten Tagen suggerierten. Über die Details soll aber weiterhin diskutiert und verhandelt werden, wozu der EFK-Prüfbericht immerhin beigetragen hat.
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