Update «Externer NA-Schutz»: Übergangsregelung bei der Installation einer PV-Anlage

08.08.2024

Im Projekt NAEEA+ wurden Untersuchungen zur Notwendigkeit eines externen Netz- und Anlageschutzes (NA-Schutz) bei Energieerzeugungsanlagen (EEA) in Niederspannungsnetzen durchgeführt mit dem Fokus auf Photovoltaik-Wechselrichter. Die Ergebnisse des Projekts werden in die Überarbeitung der Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» des VSE eingehen.

BE Netze Nottwil, Berufslehre | © Swissolar / Reto Schlatter

Bis zur Publikation der überarbeiteten Branchenempfehlung NA/EEA-NE7 des VSE gilt für Wechselrichter im Niederspannungsnetz die folgende Übergangsregelung:

Alle Verteilnetzbetreiber, die sich bisher an die Branchenempfehlungen «NA/EEA-NE7 - CH 2020» des VSE gehalten haben, können somit gestützt auf das neue VSE-Dokument per sofort auf die Forderung des externen NA-Schutzes verzichten.

Auf einen externen NA-Schutz gemäss der Branchenempfehlung NA/EEA-NE7 - CH2020 kann verzichtet werden, wenn der Wechselrichter die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Die Schweizer Ländereinstellungen müssen eingestellt werden - ist das nicht möglich, ist das Einstellen von AR-N 4105 zulässig.
  • Der Wechselrichter ist in der Lage, die Anforderungen der SN EN 50549-1 zu erfüllen (geprüft nach SN EN 50549-10). Das stellt die normkonforme Funktion des internen NA-Schutzes sicher. Das Datenblatt der Wechselrichter gibt dazu nähere Auskünfte - eine zusätzliche Zertifizierung oder Zulassung aufgrund der Übergangslösung ist nicht notwendig.
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